Wirtschaft
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Coburger Hochschulfernsehen - Wirtschaft und Versicherungen 

27.09.2008

Kongress Familienfreundlichkeit: Interview mit Monika Faas, Familienbeauftragte Hochschule Coburg

27.09.2008

Kongress Familienfreundlichkeit: Interview mit Petra Gerster, Moderatorin

27.09.2008

Kongress Familienfreundlichkeit: Interview mit Alexandra Wachendorfer, Erfolgsfaktor Familie

27.09.2008

Kongress Familienfreundlichkeit: Interview mit Jürgen Rödel, VBM

27.09.2008

Familienfreundlichkeit: Interview mit Michael Busch, Landrat Coburg

27.09.2008

Kongress Familienfreundlichkeit: Interview mit Melanie Huml, bayer. Staatssekretärin

27.09.2008

Kongress Familienfreundlichkeit: Interview mit Christine Vollmer, Personalleiterin Haba

27.09.2008

Familienfreundlichkeit: Interview mit Bürgermeister Norbert Tessmer

26.09.2008

Freie Fahrt für Familien: Familienkongress gibt Tipps für Unternehmen

Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist in der...
20.09.2008

Rathausempfang: OB wünscht ausländischen Studierenden viel Erfolg

Einen Gutschein für eine echte Coburger Bratwurst - den...
Neuigkeiten aus der Hochschule Coburg
Ingenieure als Lehrer:
Erstmals erhalten Absolventen der Ingenieur-Studiengänge von Fachhochschule die Möglichkeit, über ein 3-jähriges Traineeprogramm an Berufsschulen in Bayern zu unterrichten. „Wir haben diese sehr anspruchsvolle Sondermaßnahme ins Leben gerufen, um schnellstmöglich den großen Lehrermangel im Metall- und Elektrobereich zu reduzieren“, so der Abteilungsleiter der Beruflichen Schulen, Ministerialdirigent Dr. Peter Müller. Die Bewerber durchlaufen zunächst in einem dreijährigen Angestelltenverhältnis (Bezahlung entsprechend gehobener Dienst) ein Traineeprogramm und sollen, wenn die beamtenrechtlichen Voraussetzungen vorliegen, in die Beamtenlaufbahn des höheren Dienstes übernommen werden.

Bevorzugt werden Bewerber, die ihre Diplom- bzw. Bachelorprüfung an der Fachhochschule mindestens mit der Note gut bestanden haben und deren Abschluss zu Beginn der 3-jährigen Sondermaßnahme nicht länger als 6 Jahre zurückliegt. Sie dürfen zum Stichtag 1. Mai 2009 das 42. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.